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16.04.2026

Bewegung beim Nichtraucherschutz

Am Dienstag, 14. April 2026 hat das Kabinett eine Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetzes NRW - NiSchG NRW) auf den Weg gebracht.

Neben Regelungen zum Konsum von Cannabis werden nun auch E-Produkte wie Vapes und Tabakerhitzer adressiert: Bestehende Regelungslücken werden geschlossen. Der neue Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. 

Die vollständige Pressemitteilung kann auf der Seite des Ministeriums (Link) eingesehen werden.