16.04.2026
Bewegung beim Nichtraucherschutz
Am Dienstag, 14. April 2026 hat das Kabinett eine Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetzes NRW - NiSchG NRW) auf den Weg gebracht.
Neben Regelungen zum Konsum von Cannabis werden nun auch E-Produkte wie Vapes und Tabakerhitzer adressiert: Bestehende Regelungslücken werden geschlossen. Der neue Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung.
Die vollständige Pressemitteilung kann auf der Seite des Ministeriums (Link) eingesehen werden.

